IEP erstellt den kommunalen Wärmeplan für Pullach

Fernwärmenetz der Gemeinde Pullach

Der Gemeinderat beauftragt die Innovative Energie Pullach mit dem kommunalen Wärmeplan für Pullach. Die Entscheidung fiel am 19.12.2023. Grundlage hierfür ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes, das seit 01.01.2024 gilt und alle Kommunen zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.

Was der Gesetzgeber vorschreibt

  • Laut Gesetz müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt haben.
  • Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit für die kommunale Wärmeplanung.

Hauptbestandteile der Planung sind die vorhandenen Wärmeabnehmer und Wärmequellen, aus denen sich die zukünftige Versorgung ableiten lässt. Für die Gemeinde Pullach wurde über mehrere Gemeinde- und Aufsichtsratsbeschlüsse die Innovative Energie Pullach GmbH (IEP) beauftragt, eine solche Planung zur Wärmeversorgung des Gemeindegebietes zu erstellen.

Diese nun beschlossene Planung sieht vor, das bestehende geothermische Wärmenetz bis zum Jahr 2027, soweit technisch und wirtschaftlich möglich, auf das gesamte Gemeindegebiet auszuweiten und damit möglichst allen privaten Haushalten sowie gewerblichen Gebäuden im Anschlussbereich eine Versorgung für Raumwärme und Warmwasser anzubieten.

Ausnahmen für die Versorgung mit Geothermie

Mit der Adolf-Wenz-Siedlung, dem Carusoweg, dem Heimstättenweg sowie Bad Pullach und Brückenwirt wurden fünf Bereiche im Gemeindegebiet identifiziert, in denen eine netzbasierte Wärmeversorgung technisch und/oder ökonomisch nicht möglich ist. Die Gemeinde sucht hierfür bereits nach ökologisch sinnvollen alternativen Lösungen. Für die Adolf-Wenz-Siedlung ist die Erstellung eines Quartierskonzepts mit Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner geplant.

Details zur kommunalen Wärmeplanung des Bundesbauministeriums: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/WPG-node.html

IEP Pullach