Windkraft Forstenrieder Park: Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterzeichnet

Bei der Unterzeichnung dabei: Windkümmerer Peter Beermann, Neurieds 1. Bürgermeister Harald Zipfel, Baierbrunns 3. Bürgermeister Robert Gerb, Schäftlarns 1. Bürgermeister Christian Fürst und Pullachs 1. Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund.

Die Windkraft Forstenrieder Park braucht noch einige Genehmigungen, bis die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Baierbrunn, Neuried, Pullach und Schäftlarn klimafreundlichen Windstrom bekommen. Am 15.02.2024 gingen die Anträge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Landratsamt.

Sechs Windräder

Die Windkraft Forstenrieder Park steht vor dem nächsten Schritt: Heute, am 15.02.2024, hat Pullachs erste Bürgermeisterin im Namen der Arbeitsgemeinschaft „Windenergie im Forstenrieder Park“ (ARGE) den Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterschrieben. Danach gingen die Anträge zum Landratsamt.

Die ARGE gibt es seit Ende 2020. Gegründet haben sie die vier Gemeinden Baierbrunn, Neuried, Pullach und Schäftlarn. Sie wollen insgesamt sechs Windräder im Forstenrieder Park erstellen.

Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden bedeutet das klimafreundlichen Windstrom aus der Region. Über drei Genossenschaften sollen sich die Bürger auch finanziell an der „Windkraft Forstenrieder Park“ beteiligen können. Je nachdem, wie schnell die Genehmigungen durchgehen, sollen die Anlagen spätestens Ende 2026 in Betrieb gehen.

Bürgerinformation am 29.02.2024

Am 29. Februar 2024 um 19 Uhr gibt es eine Online-Bürgerinformation – organisiert von der Energieagentur Ebersberg-München. Die Teilnahme ist kostenlos, aber auf 500 Personen begrenzt: Anmeldung unter https://join.next.edudip.com/de/webinar/burger-informationsveranstaltung-windenergie-im-forstenrieder-park/1991937

IEP Pullach