Die Innovative Energie für Pullach GmbH (IEP) aktualisiert zum 1. Oktober 2026 die Preisgleitklausel für Fernwärmeverträge mit Vertragsabschluss ab 2016. Der Anlass sind wesentliche Veränderungen der Erzeugungs- und Bereitstellungsstruktur der IEP. Die Preisgleitklausel muss tatsächliche Verhältnisse sachgerecht abbilden. Auch nach der Aktualisierung zählt die IEP zu den günstigen Fernwärmeversorgern in Deutschland.
Die Innovative Energie für Pullach GmbH (IEP) aktualisiert zum 1. Oktober 2026 die Preisgleitklausel für Fernwärmeverträge mit Vertragsabschluss ab 2016. Der Anlass sind wesentliche Veränderungen der Erzeugungs- und Bereitstellungsstruktur der IEP. Die Preisgleitklausel muss tatsächliche Verhältnisse sachgerecht abbilden. Auch nach der Aktualisierung zählt die IEP zu den günstigen Fernwärmeversorgern in Deutschland.
Warum wird die Preisgleitklausel aktualisiert?
Der Gesetzgeber regelt klar, wie Fernwärmepreise zu bilden sind: Eine Preisgleitklausel muss die tatsächliche Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme und – beim Arbeitspreis – die Entwicklung des Wärmemarktes berücksichtigen. Der Bundesgerichtshof hat diese Anforderungen in mehreren Entscheidungen konkretisiert. Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse so, dass eine bestehende Preisgleitklausel diese nicht mehr angemessen abbildet, muss die Preisgleitklausel entsprechend angepasst werden. Genau das ist bei der IEP der Fall. Obwohl die IEP aufs Jahr gesehen rund 80 Prozent der Wärme mit erneuerbarer Wärme aus der Geothermie ausliefert, sind wir zur Deckung von Spitzenlasten und aus Redundanzgründen für den restlichen Teil bis zum Bau und der Inbetriebnahme der Geothermieanlage in Pullach Süd auf fossile Energieträger angewiesen. 2025 konnten wir von überwiegend Heizöl auf günstigeres Erdgas umstellen, was die Erzeugungs- und Kostenstruktur wesentlich verändert. Gleichzeitig wurde das Fernwärmenetz erheblich erweitert. Insgesamt veränderten sich die Gewichte einzelner Kostenbestandteile. Die IEP passt deshalb die Gewichtung der einzelnen Bestandteile der Preisgleitklausel an die heutigen tatsächlichen Verhältnisse an.
Wie funktioniert die Preisgleitklausel?
Die Preisgleitklausel sorgt dafür, dass sich die Fernwärmepreise anhand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien verändern. Dafür verwendet die IEP Indizes des Statistischen Bundesamtes. Die Kostenentwicklung von Strom, Löhnen, Investitionsgütern und Brennstoffen sowie die Entwicklung des Wärmemarktes fließen mit festgelegten Gewichtungen in die Berechnung ein. Für die jährliche Preisanpassung verwendet die IEP jeweils die Mittelwerte der maßgeblichen Indizes von Juli des Vorjahres bis Juni des laufenden Jahres. Kurzfristige Preisspitzen wirken sich dadurch gedämpft auf den Fernwärmepreis aus.
Was ändert sich konkret?
Die Struktur der Preisgleitklausel wird an die heutige Kosten- und Erzeugungsstruktur der IEP angepasst.
Beim Arbeitspreis wird
- der Stromanteil verringert, weil Strom einen geringeren Anteil an den variablen Wärmeerzeugungskosten hat,
- das Marktelement stärker gewichtet. Damit werden insbesondere die Entwicklung des Wärmemarktes sowie die inzwischen wesentlich stärker durch Erdgas beeinflussten Kosten der Spitzenlast- und Redundanzerzeugung angemessen berücksichtigt. Das Marktelement wirkt auch stark als Glättungsfaktor
- der bisherige Fixanteil, der lediglich als Glättungsfaktor funktioniert, auf 0 Prozent reduziert, da das erhöhte Marktelement noch mehr als Glättungsfaktor wirkt.

Auch beim Grundpreis werden die Gewichtungen der Kostenbestandteile an die aktuelle Kostenstruktur angepasst. Die verwendeten Basispreise und die zugrunde liegenden Indizes bleiben unverändert.

Wie wirkt sich die Aktualisierung auf die Fernwärmepreise aus?
Die Aktualisierung der Preisgleitklausel ist keine freie Preiserhöhung der IEP. Sie dient dazu, die gesetzlichen Anforderungen an eine sachgerechte Preisgleitung weiterhin zu erfüllen. Auf Basis der derzeit verfügbaren Indizes führt die aktualisierte Preisgleitklausel für Kunden mit Vertragsabschluss ab 2016 zum 1. Oktober 2026 voraussichtlich zu einer moderaten Erhöhung des Arbeitspreises um rund 5,2 Prozent, des Grundpreises um rund 4,5 Prozent und daraus resultierend des durchschnittlichen Mischpreises um rund 4,9 Prozent. Die endgültigen Preise kann die IEP berechnen, sobald im September die letzten hierfür erforderlichen Indizes des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht sind.
Mit dieser Anpassung sind die Fernwärmepreise der IEP weiterhin ausgesprochen günstig. Auch während der erheblichen Verwerfungen auf den Energiemärkten der vergangenen Jahre entwickelte sich der Fernwärmepreis der IEP moderat. Dies zeigt sowohl der Vergleich mit anderen erneuerbaren Wärmeversorgern im PeWI – Pullach Erneuerbare WärmeIndex als auch die Entwicklung des bundesweiten Wärmepreisindex des Statistischen Bundesamtes.
Was gilt für ältere Verträge?
Die Preisgleitklauseln von Fernwärmeverträgen, die vor 2016 abgeschlossen wurden, werden nicht geändert. Kunden mit diesen Verträgen können auf Wunsch zum Jahresende in das aktuelle Preismodell wechseln.

Moderat: Der IEP-Wärmepreisindex zeigt den moderaten Anstieg der IEP-Preise im Vergleich zu anderen erneuerbaren Fernwärmeanbietern im PeWI sowie zum Wärmepreisindex Bund des statistischen Bundesamts.